Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie beim Pkw
Das Bundeskabinett hat am 14.1.2009 eine Umweltprämie (sog. "Abwrackprämie") von 2.500 beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft oder geleast wird. Folgende Eckpunkte wurden bekannt gegeben:
- Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
- Stichtag ist der 14.1.2009 für Kauf und Zulassung des Neuwagens bzw. Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
- Zum Begünstigtenkreis gehören natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Pkw.
- Die Förderung betrieblicher Fahrzeuge ist von der Maßnahme nicht erfasst.
- Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen mindestens 9 Jahre alten Pkw handeln, d. h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.
- Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro-4-Norm erfüllen.
- Als Jahreswagen gilt ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
- Die Verschrottung ist durch einen Verwertungsnachweis im Zeitraum vom 14.1.2009 bis 31.12.2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb nachzuweisen.
- Zu den erforderlichen Dokumenten gehören das Original des Verschrottungsnachweises des Demontagebetriebs und der Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.
- Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bearbeitet und beschieden und kann im Internet unter www.bafa.de heruntergeladen werden.