Neuer Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Durch die Gesundheitsreform wird ab 1.1.2009 der neue Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Private Krankenversicherer sind dann gesetzlich verpflichtet, den neuen Basistarif anzubieten.
Versicherte, die ab dem 1.1.2009 eine private Krankenversicherung abschließen, erhalten dabei ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines beliebigen privaten Versicherungsunternehmens.
Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln.
Für die bereits privat versicherten Kunden regelt die sogenannte "Kalkulationsverordnung", wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die er beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann. Die Kalkulationsverordnung wird folgende Eckpunkte enthalten:
- Nach einem Wechsel in den Basistarif eines Unternehmens beträgt die Mindestverweildauer 18 Monate.
- Nach Ablauf der Mindestverweildauer besteht nicht nur die Möglichkeit in einen Volltarif des Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln, sondern auch in den Basistarif eines anderen Unternehmens. Weitere Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen sind dann jedoch ausgeschlossen.
Der von der PKV anzubietende Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein. Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) begrenzt.