Basiszins / Verzugszins

  • Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
    Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
    Basiszinssatz + 5-%-Punkte
    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
    Basiszinssatz + 8-%-Punkte
  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

    seit 01.07.2011 = 0,37 %
    01.06.2009 - 30.06.2011 = 0,12 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!